Die Sozialstaatsbeiträge kürzen? Eine schlechte Idee!

Der österreichische Sozialstaat ermöglicht seiner Bevölkerung eine gute sozialen Absicherung, etwa bei Unternehmensinsolvenzen, bei der Pension, bei Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfällen und im Krankheitsfall. Hinter all dem stehen Sozialstaatsbeiträge, die allesamt von Arbeitnehmer:innen mit ihrer Leistung und Arbeit erwirtschaftet werden. Unsere sozialen Sicherungsnetze beruhen auf dem Solidaritätsprinzip und verlassen sich drauf, dass Arbeitnehmer:innen und Unternehmen Sozialsstaatsbeiträge leisten. Die Sozialstaatsbeiträge der Unternehmen werden von der Arbeitgeberseite als „Lohnnebenkosten“ bezeichnet und beinhalten:

  • Beitrag zu Pensionsversicherung
  • Beitrag zur Krankenversicherung
  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
  • Beitrag zur Unfall-Versicherung
  • Beitrag zur Finanzierung des Insolvenz-Entgelt-Fonds
  • Finanzierung von Familienleistungen (FLAF)
  • Beitrag zur Wohnbauförderung
  • Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse
  • Kommunalsteuer 

Unter den Schlagworten „Wirtschaftsstandort sichern“ und „mehr Netto vom Brutto“ drängen Arbeitgebervertreter:innen und Lobbyorganisationen der Arbeitgeberseite, – wie etwa Agenda Austria – darauf, die Sozialstaatsbeiträge der Unternehmen zu senken, bezahlte Feiertage zu streichen, Selbstbehalte beim Arztbesuch, den Abzug von Krankenständen und Kuraufenthalten vom Urlaub etc. einzuführen. In der Vergangenheit wurden von den ÖVP-geführten Regierungen bereits Sozialbeiträge der Unternehmen gekürzt. Die Folgen spüren die Arbeitnehmer:innen.  

Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds

Die Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds durch die schwarzblaue Regierung im Jahr 2000, aus dem die Löhne kranker Arbeiterinnen und Arbeiter weiterbezahlt wurden, führte dazu, dass viele Unternehmen kranke Arbeiterinnen und Arbeiter einfach kündigen!

Senkung der Arbeitgeberbeiträge bei Älteren und Lehrlingen

Diese Kürzung hat die Lage älterer Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt nicht verbessert und nicht zu zusätzlichen Lehrstellen geführt.

Senkung der Unfallversicherungsbeiträge

2022 wurden der Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung von 1,2 auf 1,1 Prozent gesenkt. Schon 2019 wurde er von 1,3 auf 1,2 Prozent gesenkt, nachdem er schon 2014 von 1,4 auf 1,3 Prozent reduziert wurde. Eine Begünstigung für Unternehmen, die dazu führt, dass (AUVA-)Gesundheitsleistungen für Arbeiter:innen und Angestellte nicht ordentlich finanziert werden können.

Senkung Familienlastenausgleichsfonds-Beitrag (FLAF-Beitrag)

Von 2016 bis heute wurde der Betrag von 4,5 auf 3,7 Prozent gesenkt. So müssen Familienleistungen, wie eine angemessene Familienbeihilfe, aus dem Steuertopf auf Kosten der Arbeitnehmer:innen finanziert werden.

Senkung Insolvenzausfallsgeldfonds-Beitrag (IESG-Beitrag)

Der IESG-Beitrag wurde von 2016 bis 2022 von 0,45 auf 0,1 Prozent gesenkt. 2007 lag dieser noch bei 0,7 Prozent. Die Folgen konnte man besonders an der KIKA/Leiner-Insolvenz im Jahr 2023 sehen. Die Senkungen der schwarz-geführten Bundesregierungen haben dazu geführt, dass der IESG nun zur Abdeckung mit Steuergeld gefüttert werden muss und die Steuerzahler:innen zur Kasse gebeten werden.

Konzerne und Reiche müssen wieder mehr Solidarität leben

Es ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, den Sozialstaat zu sichern. Deshalb ist es notwendig, sofortige Verbesserungen im kranken Gesundheitssystem anzugehen statt Scheindebatten über Lohnnebenkosten zu führen. Zudem müssen die Berufskrankheitenliste adäquat modernisiert, ein Expertenbeirat eingerichtet, Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich und in der Langzeitpflege sowie eine Gesamtreform durchgeführt werden, die eine faire Beteiligung von Reichen und Konzernen an der Finanzierung des Sozialstaats und des Gesundheitssystems sicherstellt.

Grafik Finanzierung Sozialstaat © Rauch-Gessl, AK Niederösterreich

So finanzieren wir unseren Sozialstaat

Der Sozialstaat wird hauptsächlich aus Sozialversicherungsbeiträgen der erwerbstätigen Menschen und zu etwas mehr als einem Drittel aus allgemeinen Steuermitteln (Lohn-, Einkommens-, Mehrwert- und Verbrauchssteuern, wie z. B. Tabaksteuer) finanziert. Einnahmen aus Vermögen oder Vermögenserträgen, wie Kapitalerträge oder Grundsteuereinnahmen, tragen hingegen kaum zur Finanzierung des österreichischen Sozialstaats bei. Der den Unternehmen zugerechnete Beitrag („Lohnnebenkosten“) hat kontinuierlich abgenommen. 1990 betrug er noch über 39 Prozent. Im Jahr 2022 waren es etwas mehr als 34 Prozent.